Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
09.00 - 13.00Uhr
14:00 - 18:00Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00Uhr
13:00 - 15:30Uhr
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr von itm-systems – Lise-Meitner-Strasse 4 - 86156 Augsburg erfolgen ausschließlich zu den
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine Individualvereinbarung zwischen itm-systems und dem
Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.
1.3 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.
1.4 Angebote von itm-systems sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten.
1.5 itm-systems ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.
§ 2. Lieferung und Leistung
2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen
von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben
vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen itm-systems hergeleitet werden können.
2.2 itm-systems behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.
2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus
Gründen, die nicht von itm-systems zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners eingelagert werden.
2.4 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von
itm-systems vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese itm-systems oder
beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete
Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in
diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann
der Vertragspartner - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten.
2.5 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins itm-systems schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät
itm-systems in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von itm-systems auf höchstens 5% der vereinbarten
Vergütung beschränkt. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss
er itm-systems nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Eine Haftung von itm-systems ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch
im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines verbindlichen vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um
itm-systems in Verzug zu setzen. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.
2.6 itm-systems behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies
nicht von itm-systems zu vertreten ist.
2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf der Schriftform.
2.8 Bei Verzug der Annahme hat itm-systems zusätzlich zudem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der
Nichtabnahme kann itm-systems Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.
§ 3. Prüfung und Gefahrenübergang
3.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung/Lieferschein zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge,
eingehend bei itm-systems binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt.
Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von itm-systems werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt der
Vertragspartner.
3.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
3.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von itm-systems benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit sich der
Versand ohne Verschulden von itm-systems verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die sich aus den jeweils ergebende Preise bzw. dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise ab Augsburg. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland
sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.
4.2 itm-systems behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten
oder von Wechselkursschwankungen - bei itm-systems eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.
4.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/Leistung oder nach der Lieferung
per Brief oder E-Mail.
4.4 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von itm-systems nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht
kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem itm-systems die Forderung zusteht.
4.5 Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann itm-systems jederzeit wahlweise Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung,
Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die itm-systems Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden
sofort fällig.
§ 5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von itm-systems bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis
zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag itm-systems zustehenden Forderungen.
5.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen/Leistungen von itm-systems, oder bei dessen Vermögensverfall kann itm-systems vom Vertrag zurücktreten und
ist itm-systems, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im Falle
einer Vergütung nach Rücknahme sind sich itm-systems und der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der
Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung
auf Nachweis von itm-systems oder des Vertragspartners möglich ist.
5.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch itm-systems gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.
5.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von itm-systems. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit itm-systems über
den Test-und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
§ 6. Gewährleistung
6.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
6.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach
Gefahrübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstand nach Maßgabe folgender Bedingungen.
6.2.1 itm-systems gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch
erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von itm-systems schriftlich
bestätigt wurden.
6.2.2 itm-systems kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
6.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch,
Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Strom Art oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte
Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass
diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden
sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als itm-systems oder von itm-systems hierzu autorisierte Dritte.
6.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
6.2.5 Unabhängig von Vorstehendem gibt itm-systems etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst
einzustehen.
6.2.6 Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei itm-systems
zu rügen.
6.2.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von itm-systems Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware
verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von itm-systems über. Falls itm-systems Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der
Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet itm-systems
nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
6.2.8 Im Falle der Nachbesserung übernimmt itm-systems die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die
Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.
6.2.9 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist itm-systems berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren.
§ 7. Widerrufsrecht für Verträge über die Lieferung von Waren
7.1 Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können.) haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
7.2 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter
Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
itm-systems
Lise-Meitner-Strasse 4
86156 Augsburg
Tel: 0821-21701-0
Fax: 0821-21701-8200
info@itm-systems.eu
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (http://www.itm-systems.eu/impressum/agb/) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen
unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
7.3 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an
dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
7.4 Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der
frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen
für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen
zurückzuführen ist.
7.5 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:
zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder
Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind
zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Software in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
§ 8. Haftungsbeschränkung
Ist itm-systems aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht
wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von itm-systems ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen
Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet itm-systems
nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des
Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung von itm-systems, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen
Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges sind in § 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die
persönliche Haftung der Geschäftsführer von itm-systems, von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von itm-systems für von diesen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.
§ 9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
8.1 Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den
Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für
Anwendungsbeschränkungen.
§ 10 Abwerbung von Personal
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Durchführung des Auftrages und für die Folgezeit von einem Jahr kein Personal von itm-systems abzuwerben, unabhängig davon, ob dies auf Veranlassung
des Mitarbeiters oder des Auftraggebers geschieht.
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
10.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von itm-systems abzutreten.
10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand - soweit nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbar - für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden
Rechtsstreitigkeiten ist Augsburg.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der itm-systems mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit der itm-systems seine ausdrückliche Zustimmung zur
Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
10.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien
die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt